Liebe Sänger,
durch Verordnung der Landesregierung Baden-W. über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung-Corona VO) vom 13. Mai 2021 und dem dreistufigen Stufenplan/Öffnungsplan vom 14. Mai 2021 sind Kulturveranstaltungen im Freien wieder möglich, da der Inzidenzwert von unter 100 stabil an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen gegeben war. Demnach sind nach Öffnungsstufe 1 Kulturveranstaltungen im Freien wieder möglich. Dies schließt auch Proben und Aufführungen der Breitenkultur (Chöre) mit ein. Das heißt, wir können bzw. wir werden am Montag, 31. Mai 2021 um 18:00 Uhr auf dem Freigelände des MGV Sulz wieder langsam mit unseren Satzproben (60 Minuten) beginnen.
Wir werden die Proben in gewohnter Vorsicht wieder beginnen und werden auch nichts überstürzen und kein Risiko eingehen. Oberstes Ziel ist natürlich eine gesundheitliche Gefährdung der Sänger auszuschließen. Das bedarf aber auch der Mitarbeit der Sänger und der Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregelungen, die bereits im Sommer 2020 angewandt wurden. Der Wiederbeginn der Probetätigkeit in Sulz ist, wie bereits im Sommer 2020 wieder mit einem erhöhten organisatorischen Aufwand verbunden, den wir aber, wenn gewünscht, gerne machen würden, um wieder zu Proben und/oder uns auch wieder zu sehen. Das beinhaltet aber auch Unterstützung bei Auf- und Abbau, Registrierung, die Verteilung der Noten und Bewirtung. Ich hatte in meiner letzten Info 11/2021 darum gebeten, dass sich die Sänger bzgl. Mitteilung ihres Impfstatus bei mir melden sollen um es mir bei einem sehr wichtigen Teil der Organisation des zu erwartenden Probenbeginns zu vereinfachen.
Wichtigste Änderungen des aktuellen Hygienekonzepts gegenüber dem Hygienekonzept von 16.06.2020:
● Mund-Nasen-Bedeckung: Auf dem Weg von und zum Freigelände ist es für alle Personen verpflichtend eine sogenannte OP-Maske nach DIN 14683:2019-10 oder auch sogenannte FFP2, KN 95 oder N05 Masken Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen, bis sie den für sie vorgesehenen Platz erreicht haben. An dem jeweiligen Sitzplatz kann dieser dann für die Zeit der Probe abgenommen werden.
● Zugang für alle Beteiligten besteht nur mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, der besteht, wenn seit der letzten erforderlichen Impfung 14 Tage vergangen sind, einem Genesenen- Nachweis, oder einem tagesaktuellen, maximal 24 Stunden geltenden, negativen Corona Schnelltest. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür vorgesehen und können genutzt werden (siehe beigefügter Liste)
● Für die Proben werden bereits beim Betreten des Freigeländes die erforderlichen Nachweise geprüft (siehe Zugang) und dies in den Anwesenheitslisten durch den Verantwortlichen vermerkt und geführt. Die Listen sind so zu führen, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer sich im Freigelände und auf welchem Platz aufgehalten hat und welche Negativnachweise vorgelegt wurden.
Die Daten werden vor dem Zugriff Unbefugter und unter Berücksichtigung des DSGVO gesichert
3.
Für die geplante Veranstaltung am 25. Juli 2021, 14.00 Uhr im Pavillon des Stadtparks, falls es die Lage und die Anzahl der Sänger in den Proben zulässt, sind 3 Auftritte mit jeweils 3 Liedern vorgesehen. Deshalb beginnen wir in den Proben am 31.05.2021 um 18:00 Uhr für die Bässe zunächst mit folgendem Liedgut:
1. Ich habe mein Herz in Heidelberg…
2. Halleluja, sing ein Lied
3. Ich glaube
4. Belle Rose du printemps
5. Ihr von Morgen
6. Sag mir wo die Blumen sind
7. Memory
Vorläufiger Probe und Veranstaltungsplan bis 21.06.2021 s. Termine